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>>PRIVATKONKURS Der Privatkonkurs - auch
Insolvenzerklärung genannt - ist kein eigentliches
Verfahren der Schuldensanierung. Es werden damit keine
Schulden getilgt. Je nach Situation kann jedoch der Privatkonkurs notwendig
und sinnvoll sein, damit sich der Schuldner finanziell
erholen und einen wirtschaftlichen Neuanfang beginnen kann.
Neben dieser in der Ziffer 2 formulierten Voraussetzung gibt es weitere wichtige Punkte, die für die Durchführung eines Privatkonkurses notwendig sind:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich weiter über die Voraussetzungen, die Vor- und Nachteile und über das eigentliche Verfahren informieren können:
Diese schriftlichen Informationen ersetzen eine persönliche Beratung jedoch nicht!
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| Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft | Zeughausplatz 15 | 4410 Liestal | Tel: 061 462 03 73 | Fax: 061 462 03 82 | info@schuldenberatung-bl.ch |