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>>PRIVATKONKURS Der Privatkonkurs - auch Insolvenzerklärung genannt - ist kein eigentliches Verfahren der Schuldensanierung. Es werden damit keine Schulden getilgt. Je nach Situation kann jedoch der Privatkonkurs notwendig und sinnvoll sein, damit sich der Schuldner finanziell erholen und einen wirtschaftlichen Neuanfang beginnen kann. Weit verbreitet ist noch die falsche Meinung, dass "man einfach so Konkurs machen kann und dann ist man alle Sorgen los". Vor der Insolvenzerklärung sind umfangreiche Abklärungen und Vorbereitungen nötig. Das SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) macht im Artikel 191 auch klar, dass für die Eröffnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Neben dieser in der Ziffer 2 formulierten Voraussetzung gibt es weitere wichtige Punkte, die für die Durchführung eines Privatkonkurses notwendig sind:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich weiter über die Voraussetzungen, die Vor- und Nachteile und über das eigentliche Verfahren informieren können:
Diese schriftlichen Informationen ersetzen eine persönliche Beratung jedoch nicht! |
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| Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft | Zeughausplatz 15 | 4410 Liestal | Tel: 061 462 03 73 | Fax: 061 462 03 82 | info@schuldenberatung-bl.ch |