Die Gesundheitskosten

 

Die Krankenkassenprämie: Grundversicherung (KVG)

In der Schweiz ist es obligatorisch, bei einer Krankenkasse in der Grundversicherung (sogenannt KVG) versichert zu sein. Jede Krankenkasse muss jede Person grundsätzlich in diese Grundversicherung aufnehmen – unabhängig von Gesundheitszustand, Alter und Vorgeschichte bei einer andern Krankenkasse. Die Grundversicherung kann normalerweise per Ende Jahr – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – gewechselt werden. Ausnahme: Es bestehen Schulden bei der Krankenkasse. Dann ist ein Wechsel nicht möglich. Es ist am sinnvollsten, die Krankenkassenprämie mit Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu begleichen.

 

Die Krankenkassenprämie: Zusatzversicherungen (VVG)

Individuell können zusätzlich zur Grundversicherung diverse Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Hier sind die Krankenkassen jedoch nicht verpflichtet, jemanden aufzunehmen; sie wägen je nach Krankheitsgeschichte das Risiko ab. Falls die Prämien der Zusatzversicherungen nicht bezahlt werden, führt dies automatisch zum Ausschluss aus diesen Versicherungen. Je nachdem kann es schwierig sein, später wieder aufgenommen zu werden.

 

Franchise und Selbstbehalt / Kostenbeteiligung

Die Versicherten können zwischen verschiedenen Franchisen (Betrag, den man selbst an Arztrechnungen bezahlt, bevor die Krankenkasse etwas vergütet) wählen: minimal Fr. 300.--, maximal Fr. 2'500.--. Damit lässt sich die Höhe der Prämie beeinflussen resp. Prämien sparen. Vorsicht: Gerade bei knappen Finanzen kann es ein Risiko darstellen, eine hohe Franchise zu wählen. Wenn dann der Krankheitsfall eintritt, kann das Budget schnell aus dem Gleichgewicht geraten. Es ist wichtig, Reserven zu bilden, wenn eine hohe Franchise gewählt wurde. Wenn die Franchise einmal bezahlt ist, vergütet die Krankenkasse im allgemeinen 90% der Kosten; 10 Prozent trägt der Patient, bis er die maximale Kostenbeteiligung geleistet hat und die Kasse alles übernimmt.

Da die Gesundheitskosten heute in vielen Fällen ins Gewicht fallen, ist es notwendig, sie im Budget zu berücksichtigen und Reserven für Franchise und Selbstbehalte / Kostenbeteiligungen zu bilden!

 

Prämienausstände – Leistungssperre (Sistierung)

Wenn die Krankenkassenprämien (oder auch eine Kostenbeteiligung) nicht bezahlt werden, setzt die Krankenkasse die Ausstände in Betreibung. In diesem Zusammenhang werden Sie informiert, dass solange keine Rückerstattungen für Arztrechnungen ausgerichtet werden, bis alle Forderungen der Krankenkasse beglichen sind. Das führt dazu, dass Sie die Arztrechnungen selbst bezahlen müssen – oder sich auch bei Ärzten oder Spitälern verschulden. Wenn Sie mit dem Betreibungsamt zu tun haben und die Krankenkasse Sie betreibt, dann wird Ihnen das Geld für die laufende Prämie nicht mehr automatisch in die Lebenskosten (Existenzminimum) einberechnet. Sie müssen dann unbedingt wieder Prämien bezahlen und dem Betreibungsamt den Beleg zeigen – dann erhalten Sie dieses Geld zurückerstattet. Wenn dies einige Monate lang klappt, wird die Krankenkassenprämie wieder im Existenzminimum berücksichtigt. Ein Wechsel der Krankenkasse ist erst möglich, wenn alle Ausstände vollumgänglich bezahlt wurden.

 

Prämienverbilligungen

Personen und Familien mit geringem Einkommen haben ein Anrecht auf Prämienverbilligungen; die Ausgleichskasse informiert Sie über einen allfälligen Anspruch aufgrund Ihrer Steuererklärung – reichen Sie diese deshalb auch aus diesem Grund unbedingt ein!

Die Krankenkasse informiert jedoch die Ausgleichskasse, falls jemand die Prämien nicht bezahlt – und dann stoppt die Ausgleichskasse die Zahlungen an Sie, wodurch sich die Situation weiter verschlechtern kann.

 

Vorgehen bei Prämienausständen

Wenn Sie aufgrund eines vorübergehenden Engpasses die Prämien nicht bezahlt haben, so treffen Sie mit der Krankenkasse eine Vereinbarung, wie das Versäumte aufzuholen ist. Wenn die Krankenkasse schon betrieben hat, so müssen Sie die Beträge direkt oder in Form von Lohnpfändung ans Betreibungsamt bezahlen. Wenn Sie von Sozialhilfe leben, so klärt diese ab, ob die Ausstände übernommen werden. In vielen Fällen jedoch lässt sich keine Lösung finden und die versicherte Person bleibt bis auf weiteres in der unangenehmen Lage, keine Leistungen der Krankenkasse beziehen zu können.

Dennoch: Bezahlen Sie wieder jeden Monat eine Prämie, sonst wird das Durcheinander bei den Gesundheitskosten nur grösser und es wird noch schwieriger, eine Lösung zu finden.

 

Prämienausstände im Zusammenhang mit Privatkonkurs

Viele Kassen vergüten im Anschluss an ein Konkursverfahren neu wieder Arztrechnungen – aber erst für Behandlungen, die ab diesem Datum entstehen. Bedingung ist, dass der/die Versicherte ab Eröffnung Konkursverfahren ununterbrochen wieder die Prämien bezahlt. Es gibt leider auch mehrere Kassen, die die Leistungssperre auch nach einem Konkurs aufrechterhalten. Bisher gibt es noch keinen Gerichtsentscheid, der diese Situation abschliessend klärt.

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