Mit
Konsumkrediten oder Kleinkrediten sind Barkredite, Leasing, Kreditkarten und
Überziehungslimiten auf laufenden Konten, für den privaten Gebrauch, gemeint.
Diese Kreditformen unterstehen dem eidgenössischen
Konsumkreditgesetz, welches insbesondere eine
Solvenzprüfung (Zahlungsfähigkeit) für die Kreditbanken vorschreibt.
Konsumkredite, die zur Überschuldung führen sind verboten!
Wollen Sie einen Kredit
aufnehmen, um eine Anschaffung zu tätigen, eine Ferienreise zu finanzieren oder
Schulden zu tilgen?
Einen Kredit aufzunehmen
bedeutet: "Vorher kaufen - Nachher sparen". Sie verplanen damit Ihr zukünftiges
Einkommen. Werden Sie unerwartet krank, arbeitslos oder trennen sich, steht nur
noch ein Teil des bisherigen Einkommens zur Verfügung. Die Schwierigkeiten sind
vorprogrammiert.
Also: Lässt sich die Ausgabe vermeiden oder aufschieben? Wenn nicht, gibt es Möglichkeiten zu "günstigerem" Geld zu kommen, (zum Beispiel Arbeitgeberdarlehen, Verwandtschaft, Erbvorbezug)?
Die Kreditbanken prüfen bei
der Vergabe eines Kredits die Zahlungsfähigkeit oftmals ungenügend, da sie mit
möglichst grossen Krediten und langer Laufzeit die höchsten Gewinne erzielen.
Stellen Sie daher selber ein realistisches Budget auf, welches neben dem
Existenzbedarf auch Ihre Steuerverpflichtungen, bereits bestehende
Schuldenraten, andere nicht zum Existenzminimum gehörende Verpflichtungen sowie
Rückstellungen (zum Beispiel für Ferien und Zahnarzt) und Unvorhergesehenes
beinhaltet.
Wollen
Sie einen Kredit aufnehmen, um Schulden abzulösen? Es ist verlockend und
verspricht Erleichterung, wenn nur noch an
einen
Ort bezahlt anstatt mit vielen Gläubigern verhandelt werden muss. Dennoch tun
Sie besser daran, die Rate, die Sie in Zukunft an die Bank bezahlen müssten,
direkt Ihren bestehenden Gläubigern anzubieten. Das kommt bedeutend günstiger,
denn Kredite sind teures Geld! Wer beispielsweise über fünf Jahre im Schnitt Fr.
10'000.-- offen hat, zahlt dafür zusätzliche Zinskosten von bis zu Fr. 7'500.--
(bei 15% Zins pro Jahr)!
Zahlen Sie nicht einseitig nur den Kredit ab, wenn noch andere aktuelle
Verpflichtungen (zum Beispiel die Steuern) da sind. Informieren Sie wenn nötig
die Bank, wer von Ihnen sonst noch Geld fordert und ersuchen Sie um eine
Ratensenkung. Danach verteilen Sie Ihre maximale Abzahlungsrate gleichmässig auf
alle Gläubiger.
Kurzfristig:
Sie sind zum Beispiel vorübergehend arbeitslos, Ihr
Einkommen geht zurück oder eine grosse Ausgabe wie eine Zahnsanierung ist nötig.
Ersuchen Sie die Bank um einen ein- bis sechsmonatigen
Zahlungsaufschub, das heisst
eine vorübergehende Einstellung der Ratenzahlung.
Langfristig: Die
finanziellen Verhältnisse haben sich zum Beispiel aufgrund von Scheidung oder
Geburt eines Kindes total verändert.
Informieren Sie die Bank und verhandeln Sie, ob eine reduzierte Rate möglich ist. Sollten Sie nur noch das Existenzminimum zur Verfügung haben und keine Rückzahlung mehr leisten können, wird Sie die Bank möglicherweise betreiben und dann einen Verlustschein erhalten.
Falls
Sie überschuldet sind,
also trotz jahrelanger Abzahlung kein Ende der Schulden in Sicht ist, brauchen
Sie den Rat einer sozialen Beratungs- oder Schuldenfachstelle. Diese wird
abklären, ob und unter welchen Bedingungen eine
Schuldensanierung möglich ist, bei der die Gläubiger
eventuell auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Gelingt das nicht, ist
unter Umständen ein Privatkonkurs in Betracht zu ziehen.
Nehmen Sie keinen Kredit
auf für eine Drittperson, die selber nicht mehr kreditwürdig ist. Die Bank hat
kein Verständnis für die Schwierigkeiten, die sich aus dieser Situation ergeben
können - Sie haften!
Auch wenn jemand für Sie
einen Kredit aufnimmt, gehen Sie ein grosses finanzielles Risiko ein und
belasten die Beziehung.
Kurz: Besser kein Kredit als ein Kleinkredit!