Fahren Sie ein
geleastes Auto für private Zwecke oder haben Sie vor, ein solches neu zu
leasen? Wenn die Leasingraten und die weiteren Autokosten gut in Ihr Budget
passen, brauchen Sie nicht weiter zu lesen. Allenfalls interessiert Sie
noch, dass das Leasen eines Neuwagens eine der teuersten Finanzierungsformen
ist.
Sollten aber die
Leasingraten und weiteren Kosten (Kaution, Benzin, Versicherung, Parkplatz,
Unterhalt und Reparaturen) Ihr Monatsbudget ins Schwanken bringen, können
folgende Informationen für Sie von Bedeutung sein.
Leasingverträge werden
in der Regel auf eine lange Vertragsdauer abgeschlossen. Mit der monatlichen
Leasingrate bindet man sich (ähnlich einem Konsumkredit) für vier bis sechs
Jahre an die Leasing- (Kredit-) Firma. Eine vorzeitige Auflösung ist zwar
möglich, ist aber wegen dem hohen Wertverlust (die Abschreibung wird mit
einer rückwirkenden Erhöhung der Leasingraten verrechnet) oftmals mit
mehreren tausend Franken Folgekosten verbunden.
Leasingverträge
unterstehen seit dem 1. Januar 2003 dem eidgenössischen Konsumkreditgesetz,
KKG: "Leasingverträge, die zur Überschuldung führen, sind verboten". Die
Leasing- (Kredit-) Bank muss unter anderem eine Solvenzprüfung (Ermittlung
der Zahlungsfähigkeit) durchführen. Wegen dem Geschäftsinteresse fällt diese
jedoch oft mangelhaft aus.
Verträge, die vor
dem 1. Januar 2003 abgeschlossen wurden, unterstehen noch nicht dem KKG
sondern dem Mietrecht und können ohne Kostenfolge alle 3 Monate gekündigt
werden. Eine allfällige Schlussabrechnung zu Ihren Lasten (rückwirkende
Erhöhung der Leasingraten) können Sie erfolgreich anfechten. Einzig für
Mehrkilometer, Schäden oder aussergewöhnliche Abnützung, welche Sie
verursacht haben, können Sie haftbar gemacht werden.
Verträge, die
nach dem 1. Januar 2003
abgeschlossen wurden, können nur mit hoher Kostenfolge gekündigt werden.
Dabei gilt „je neuer das Auto umso höher die Kosten (Wertverminderung in
Folge Abschreibung)“. Kann der Leasingfirma eine ungenügende Solvenzprüfung
oder andere Vertragsmängel nachgewiesen werden, können Sie unter Umständen
auch ohne Kostenfolge kündigen. Ziehen Sie vor der Kündigung eine
juristische Fachperson bei, um Ihre rechtlichen Chancen einzuschätzen.
Am einfachsten ist es
jemanden zu finden, der Ihren Vertrag übernimmt oder dem Sie das Fahrzeug
auf privater Basis „unterver-mieten“. In diesem Fall bleibt das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Leasingfirma aber bestehen.
LeasingnehmerInnen
glauben oft, das Fahrzeug gehöre nach Bezahlung aller Leasingraten ihnen. In
der Regel sind Sie während der Vertragsdauer lediglich BesitzerIn des
Fahrzeuges, nicht aber EigentümerIn. Sie dürfen das Auto nicht ohne
Einwilligung der Leasingfirma verkaufen. Nach Vertragsablauf geht das Auto
an die Leasingfirma zurück. Sie haben dann die Möglichkeit das Fahrzeug zum
Verkehrswert zu kaufen oder einen neuen Leasingvertrag abzuschliessen.
Die gesamten Kosten für ein geleastes Auto betragen monatlich zwischen Fr.
500.-- und 1’000.--. Wenn Sie trotz knappem Budget auf ein Auto angewiesen
sind und kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, empfehlen
sich folgende Alternativen: Private Fahrgemeinschaft mit mehreren Personen
bilden (bei 5 Personen reduzieren sich die
Kosten
im Durchschnitt also auf 1/5); Mitglied bei der "Mobility Schweiz" werden
(falls Sie pro Jahr weniger als 10'000 Km fahren); günstiges Occasions-Auto
ab Motorfahrzeugkontrolle (MFK) erwerben, bei dem die grösste Abschreibung
bereits erfolgt ist (die Wertverminderung nach zwei Jahren kann bis zu 45%
betragen). Das Fahrzeug sollte aber möglichst jünger als 10 Jahre sein, da
sonst mit grösseren Reparaturen zu rechnen ist.
Die Kosten für ein Auto sind einer
der grossen Posten im Haushaltbudget. Wenn Sie knapp bei Kasse sind und auf
das Auto (vorübergehend) verzichten können, sparen Sie enorm Geld. Bei
gesamten Autokosten von beispielsweise Fr. 750.-- / Monat sparen Sie im Jahr
Fr. 9'000.--, in fünf Jahren Fr. 45'000.--. Eine schöne
Summe!