Privatpersonen und
Einzelfirmen können bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) beim Bezirksgericht die
Konkurseröffnung beantragen. Bei dieser Totalliquidation wird das ganze Vermögen
(Sach- und Geldwerte) den gesamten Schulden (alle bekannten Gläubiger) gegenüber
gestellt. Allfällige Vermögenswerte (zum Beispiel Liegenschaft, Auto für den
Privatgebrauch, Wertgegenstände im Haushalt) werden gepfändet. Eine laufende
Lohnpfändung wird aufgehoben, so dass wieder das gesamte Einkommen zur Verfügung
steht. Damit erhält eine überschuldete Person die Möglichkeit sich finanziell zu
erholen. Nach Abschluss des Konkursverfahrens erhalten die Gläubiger sogenannte
Konkursverlustscheine. Diese können wieder betrieben werden. Gepfändet wird aber
nur im Fall von "vermögensbildendem Einkommen", d. h. es kommt eine andere
Berechnung als bei Pfändung vor dem Konkurs zum Tragen. Für den Privatkonkurs
sind drei Voraussetzungen notwendig:
Die Schuldensumme steht in einem krassen Missverhältnis zu Ihrem Monatsbudget, was eine Abzahlung in absehbarer Zeit verunmöglicht. Können alle Schulden mit der Pfändungsrate (Nettoeinkommen abzüglich Existenzminimum) in zwei bis drei Jahren nicht getilgt werden, kann eine Insolvenzerklärung angezeigt sein.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) schreibt vor, dass vor der Eröffnung eines Privatkonkurses eine Schuldensanierung gescheitert sein oder aussichtslos erscheinen muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn einzelne Gläubiger einen (seriösen) Sanierungsplan bereits abgelehnt haben oder wenn Sie aufgrund Ihres Budgets gar kein oder ein zu kleines Angebot machen können.
Um einen Privatkonkurs durchzuführen, muss sichergestellt sein, dass Sie
aufgrund stabiler Verhältnisse (Arbeitsplatz, Familie, Gesundheit) nach dem
Konkurs allen laufenden Verpflichtungen nachkommen können. Ihr Einkommen muss
mindestens das Existenzminimum und die auf einen Monat umgerechnete laufende
Steuerbelastung für Bund, Gemeinde und Kanton decken. Ebenfalls sind ein Betrag
für Diverses/Unvorhergesehenes sowie Rückstellungen zu berücksichtigen (z. B.
für Zahnarzt/Versicherungen). Eine Neuverschuldung nach dem Konkurs zu
verhindern ist wichtig, denn: Neue Schulden können wieder bis zum
Existenzminimum gepfändet werden.
Nach
einem Privatkonkurs haben Sie wieder Ihr ganzes Einkommen zur Verfügung, eine
allfällige Lohnpfändung wird aufgehoben. Betreibungen und Pfändungen von alten
Schulden hören in der Regel auf. Zwar gibt es einzelne Gläubiger, die auch nach
dem Konkurs versuchen, ihre Forderungen einzutreiben, dagegen können Sie sich
aber erfolgreich wehren (siehe 7.). Sie können auch versuchen die Verlustscheine
mit einer
kleinen Teilzahlung zurückzukaufen, vor allem dann, wenn sie zu keinem neuen
Vermögen gekommen sind.
Für
den Aufwand des Konkursamtes müssen Sie einen Kostenvorschuss von derzeit Fr.
4'000.-- leisten. Ihr Name erscheint dreimal im Amtsblatt: Bei der
Konkurseröffnung, bei der Auflage des Kollo-kationsplanes und bei
Konkursschluss. Ein Privatkonkurs kann negative Auswirkungen auf die Wohnungs-
und Arbeitssuche haben, vor allem dann, wenn Sie bisher nicht im
Betreibungsregister verzeichnet waren. Der Wohnungsvermieter und/oder die
Swisscom kann als Sicherheit eine Kaution verlangen, vor allem dann, wenn vor
dem Konkurs bereits Ausstände bestanden haben.
Die
Steuerverwaltung BL lässt nur definitiv veranlagte Steuerforderungen in
Konkursmasse gehen. Nur prov. veranlagte Steuern müssen demnach nach Konkurs
vollumfänglich bezahlt werden, auch wenn die Forderung eigentlich vor
Konkurseröffnung entstanden ist.
Einzelne Gläubiger versuchen nach dem Konkurs, zum Teil auf trickreiche Art, zu
ihrem Geld zu kommen. Sie dürfen keine neue Schuldanerkennung unterschreiben
(auch neue Ratenzahlungen können als Schuldanerkennung gelten). Falls Sie einen
Zahlungsbefehl erhalten, müssen Sie unbedingt schriftlich
innert 10 Tagen Rechtsvorschlag
mit der Begründung "kein neues Vermögen seit
Konkurs" erheben. Danach überprüft das
Bezirksgericht Ihre finanziellen Verhältnisse (siehe Merkblatt
"Nach dem Konkurs").
Die Insolvenzerklärung ist eine wirkungsvolle Möglichkeit einen Strich unter Ihre Schulden zu ziehen. Dieser Schritt muss aber gut überlegt sein, vor allem was die Gefahr einer Neuverschuldung nach dem Konkurs betrifft.