Schulden sind unangenehm. Gerne übersieht oder verdrängt man offene Forderungen
oder stuft sie als unwichtig ein, da sie nicht sofort zur Zahlung fällig werden.
Es ist wichtig in einer Schuldenübersicht
alle offenen Forderungen aufzulisten. Damit erhalten Sie einen Überblick und
können die Schuldensituation realistisch einschätzen:
Steuern, Banken (Kredit, Kreditkarte, Kontoüberzug), Alimente, Kundenkarte,
Auto-Leasing, Krankenkasse, Arztrechnungen, Telefonrechnungen, Privatschulden
und so weiter.
Tragen Sie Schulden, welche
Ihre existenziellen Grundbedürfnisse betreffen, als erstes ab, beziehungsweise
stellen Sie sicher, dass sich diese nicht weiter erhöhen: Mietzins, Heizung,
Strom/Gas, Telefon (Festnetzanschluss), Krankenkasse, Alimente.
Wo sich über längere Zeit
Schulden ansammeln, stapelt sich auch das Papier. Von jedem Gläubiger müssen nur
die wichtigsten Dokumente aufbewahrt werden. Bei den Steuern sind dies eine
Kopie der Steuererklärung, die definitive Steuerveranlagung und die noch offenen
definitiven Steuerrechnungen von Bund, Gemeinde und Kanton. Bei anderen
Forderungen genügt es in der Regel, die ursprüngliche 1. Rechnung sowie die
letzte, neueste Zahlungsaufforderung aufzubewahren. Schriftliche Verträge und
andere wichtige Dokumente (zum Beispiel Konto-Auszüge) sind ebenfalls
aufzubewahren.
Am besten benutzen Sie einen grossen Ordner mit einem Inhaltsverzeichnis
(Register). Jeder Gläubiger erhält eine Nummer (1, 2, 3, …) mit welcher jedes
Gläubigerdokument oben beschriftet wird. Jeder Gläubiger erhält im Ordner ein
eigenes Abteil. Im jeweiligen Abteil wird jedes Dokument chronologisch, also
nach Datum sortiert, abgelegt, das neuste Dokument zu Oberst.
Zuvorderst erstellen Sie
ein Übersichtsblatt mit allen Gläubigern und dem Schuldentotal. Auf dieser
Übersicht stehen pro Gläubiger folgende Angaben: Gläubiger-Nr., Adresse,
aktuelle Forderung und allfällig vereinbarte Monatsrate. Ausserdem wird das
Schuldentotal aller Gläubiger vermerkt.
Um
Klarheit über alle offenen Forderungen zu erhalten, empfiehlt es sich,
alle Gläubiger mit einem Rundbrief
anzuschreiben und zu bitten, innerhalb von einem Monat den genauen Ausstand
bekannt zu geben ("Schuldenruf"). Zweifelhafte Forderungen (zum Beispiel von
Inkassofirmen oder Forderungen ohne Vertragsabschluss) müssen danach auf ihre
Rechtmässigkeit überprüft werden. Wenn Sie bereits Ratenzahlungen geleistet
haben, sollten Sie zudem einen detaillierten Konto-Auszug verlangen.
Bei einem Wohnortswechsel
in einen anderen Bezirk oder Kanton wechselt auch das zuständige Betreibungsamt.
Jedes Amt führt unabhängig ein eigenes Register. Bestellen Sie von allen
Betreibungsämtern, mit denen Sie zu tun hatten, eine "detaillierte
Schuldnerinformation aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister". Nehmen Sie
mit dem Betreibungsamt Kontakt auf, wenn unklar ist, welche Forderungen bezahlt
sind und wie viel gesamthaft noch offen ist.
Jede bezahlte Rechnung oder
Teilzahlung muss entsprechend gekennzeichnet werden (zum Beispiel "Fr. 300.--
bezahlt am 31.08.2005, Post-Einzahlung"), die Zahlungsbelege müssen aufbewahrt
werden (Postbüchlein, Empfangsschein vom Einzahlungsschein, Vergütungsauftrag
oder bei direkter Barzahlung Unterschrift des Gläubigers). Der neue Schuldbetrag
wird zuvorderst im Ordner auf dem Übersichtsblatt unter der aktuellen Forderung
nachgetragen.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, empfiehlt es sich die Schuldenliste auf einem Excel-Programm zu erstellen. Damit wird das Schuldentotal laufend neu gerechnet. Auch für die Korrespondenz (Adressverwaltung oder Rundbriefe mit gleichem Inhalt) bringt der PC Erleichterung. Es geht aber nach wie vor auch ohne PC: Ein Rundbrief kann kopiert und die Adresse von Hand eingesetzt werden.