Sozialhilfe und Schulden

 

1. Wer hat Anrecht auf Sozialhilfe?

Das Gesetz sieht vor, dass die Sozialhilfe die Existenz sichern muss, wenn es für jemanden nicht mehr möglich ist, selber für die laufenden Lebenskosten aufzukommen.

Lange Krankheit, Arbeitslosigkeit, Betreuungs- und Erziehungsaufgaben oder „Working Poor" können dazu führen, dass kein oder zu wenig Einkommen (oder Ersatzeinkommen wie Arbeitslosentaggeld, Krankentaggeld usw.) erzielt werden kann, und folglich der Existenzbedarf nicht abgedeckt ist.

Der Anspruch auf Sozialhilfe wird beim Sozialdienst oder der Sozialhilfebehörde der Wohnortgemeinde geltend gemacht.

 

2. Was bedeutet Existenzbedarf?

Sozialhilfe orientiert sich am sogenannten sozialhilferechtlichen Existenzminimum bzw. an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, SKOS und in Anlehnung daran an die Richtlinien des Kantonalen Sozialhilfeamtes BL, KSA. Der Lebensbedarf berechnet sich einerseits an den tatsächlichen Verpflichtungen wie Krankenkassenprämien (Grundversicherung) und Mietzins (ist dieser überdurchschnittlich hoch, so wird er nur für einen gewissen Zeitraum vollumfänglich berücksichtigt). Andererseits kommen gesetzliche Pauschalbeträge für Einzelne, Paare und Familien zur Anwendung. Diese Beträge sollen alle Auslagen des täglichen Bedarfs abdecken, wie Lebensmittel, Kleider, Körperpflege, Taschengeld usw. Die aktuellen Ansätze erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Das sozialhilferechtliche Existenzminimum entspricht mehr oder weniger demjenigen, welches auch das Betreibungsamt für den Lebensbedarf errechnet, wenn Schulden abbezahlt werden müssen (siehe Merkblatt Existenzminimum).

Ausserordentliche Auslagen wie zum Beispiel eine Brille, Zahnarzt- oder Kinderbetreuungskosten müssen jeweils im Einzelfall beantragt werden.

 

3. Steuern und andere Schulden

Bei der Sozialhilfe geht es ausschliesslich um die Existenzsicherung der unterstützten Person oder Familie. Weder laufende Steuern, andere Schulden noch Alimente und Unterhaltszahlungen werden durch die Sozialhilfe übernommen.

Sind einzig Steuerschulden vorhanden, die im Zeitraum der Sozialhilfeunterstützung entstanden sind, kann beim Kanton ein Gesuch um Totalerlass gestellt werden.  

 

4. Betreibung und Pfändung - Verlustscheine

Ist jemand auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, ist eine Schuldenrückzahlung in der Regel nicht mehr möglich. Sozialhilfeleistungen sind nicht pfändbar. Kommt es trotzdem zu einer Betreibung stellt das Amt für den Gläubiger Verlustscheine aus (siehe Merkblatt Betreibung und Pfändung). Damit kehrt vorderhand Ruhe ein. Die Verlustscheine können aber später wieder geltend gemacht werden, wenn Sozialhilfe nicht mehr nötig ist.

 

5. Mit den Gläubigern verhandeln

Es kann sinnvoll sein seine Gläubiger über die aktuelle Situation zu informieren und die Schulden für die Zeit der Sozialhilfeunterstützung zu "stunden", das heisst „auf Eis zu legen“. Legen Sie dem Stundungsgesuch eine Bestätigung der Sozialhilfebehörde bei. Es können so unnötige Betreibungen verhindert und für alle Parteien werden.

 

6. Ist ein Konkurs sinnvoll oder nötig?

Im Zusammenhang mit Sozialhilfe macht ein Konkurs wenig Sinn, denn er kostet in BL Fr. 4'000.-- und bringt gegenüber den Pfändungsverlustscheinen keinen wesentlichen Vorteil - wo nichts ist, kann man nichts nehmen. Zudem schafft ein Konkurs die Schulden nicht aus der Welt, sondern verwandelt sie nur in Konkursverlustscheine (siehe Merkblatt Privatkonkurs). Auch ist die Gefahr einer Neuverschuldung nach dem Konkurs gross, da während der Sozialhilfeunterstützung keine finanziellen Reserven vorhanden sind.

 

7. Aber eben, die Schulden...

Bereits vorhandene Schulden lösen sich natürlich nicht in Luft auf, wenn Sozialhilfe bezogen wird. Schulden weiter zu bezahlen würde aber bedeuten, dass man sich selber unter das Existenzminimum bringt. Mit Sozialhilfeleistungen können die Schulden nicht saniert werden. Stattdessen sollte man die Aufmerksamkeit auf eine gute Budgettechnik und -planung richten. Können während der Sozialhilfeunterstützung neue Schulden verhindert werden, ist schon viel erreicht.

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