Wege aus der Überschuldung

 

Von Überschuldung wird dann gesprochen, wenn bestehende Verpflichtungen nicht mehr innerhalb einer überschaubaren Zeit abgetragen werden können. Schulden sind: Konsumkredite, Steuerausstände, Kontoüberzüge, Kreditkarten, Schulden bei Freunden oder Verwandten, Leasingraten, Rückstände beim Mietzins oder den Krankenkassenprämien, offene Handyrechnungen, kurz: Alle finanziellen Forderungen, die Andere Ihnen gegenüber haben.

 

1. Verschuldung und Überschuldung

Können die bestehenden Schulden voraussichtlich innerhalb von maximal drei Jahren abgetragen werden, so sprechen wir von Verschuldung; anderenfalls handelt es sich um eine Überschuldung.

 

2. Schulden tilgen

Grundsätzlich kann man Schulden ganz, teilweise oder gar nicht tilgen. Entscheidend ist die finanzielle Situation, beziehungsweise die zur Verfügung stehende Abzahlungsrate. Diese muss realistisch berechnet sein, sodass genügend Geld für den Existenzbedarf übrig bleibt und gleichzeitig keine neuen Schulden entstehen. Auch die laufenden Steuern müssen berücksichtigt werden, am besten mit monatlichen Ratenzahlungen.

 

3. Alle Schulden bezahlen - der Ratenzahlungsplan

Bei dieser Variante der Schuldentilgung wird die zur Verfügung stehende Abzahlungsrate an alle Gläubiger verteilt. Die Forderungen werden zu 100% zurückbezahlt. Berücksichtigen Sie alle Gläubiger, sonst funktioniert es nicht. Erstellen Sie einen Zahlungsplan, indem die Abzahlungsrate auf die Gläubiger im Verhältnis zur Forderungshöhe aufgeteilt wird.

 

4. Keine Schulden bezahlen - der Verlustschein

Wenn im Budget kein Spielraum für Abzahlungsraten vorhanden ist (nur das Existenzminimum steht zur Verfügung), kann versucht werden die Gläubigerforderungen für einige Monate zu stunden (siehe Merkblatt Stundung).  Dauert die Zahlungsunfähigkeit an, werden die Gläubiger die Betreibung einleiten und nach der Pfändung einen Verlustschein erhalten. Damit besitzt der Gläubiger ein Wertdokument über die offene Forderung, was ihm allerdings im Moment nicht viel nützt.

 

5. Die Schulden nicht bezahlen - der Privatkonkurs

Wenn es aussichtslos ist, einen hohen Schuldenberg ganz oder teilweise abzutragen, so kann ein Privatkonkurs sinnvoll sein (siehe Merkblatt Privatkonkurs). Die Schulden existieren zwar in Form von Konkursverlustscheinen weiter, eine bestehende Lohnpfändung wird aber aufgehoben.

 

6. Schulden teilweise zahlen - die Sanierung mit Teilerlass

Gelingt es, die Gläubiger davon zu überzeugen, dass das Begleichen aller Schulden unzumutbar ist (zum Beispiel bei einer Sanierungsdauer, die länger als drei Jahre dauert und bei gesundheitlichen oder familiären Härtefällen) so sind die Gläubiger möglicherweise bereit, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten. Während der Sanierungsdauer steht nur das um die laufende Steuerrate erweiterte Existenzminimum zur Verfügung und es dürfen keine neuen Schulden entstehen. Die Gläubiger erhalten normalerweise während 36 Monaten ihre Sanierungsrate und erlassen danach die Restforderung samt Kosten. Für dieses Verfahren ziehen Sie am besten eine gemeinnützige Beratungs- oder Schuldenfachstelle bei.

 

7. „Schulden - kein Problem!“ Kommerzielle Sanierer

Kommerzielle Schuldensanierer oder Treuhandfirmen, wie sie zum Beispiel im „Blick“ anzutreffen sind, sind nicht zu empfehlen. In der Regel verlangen sie ein überrissenes Honorar, legen oft zu hohe Raten für die Schuldentilgung fest und erstellen keinen nachhaltigen Sanierungsplan. Das führt zwangsläufig zu einer Neuverschuldung.

 

8. Einen Kredit aufnehmen, um Schulden zu bezahlen?

Das ist zwar eine verlockende, aber in den meisten Fällen eine schlechte Lösung. Kredite sind teures Geld. Es findet lediglich eine Umschuldung statt, und die Schuldensumme nimmt wegen den hohen Zinskosten weiter zu. Man verschafft sich zwar kurzfristig etwas Luft, das Problem wird  aber nicht gelöst sondern nur verlagert.

 

9. Schulden tilgen über das Betreibungsamt

Wenn es bereits zu Betreibungen gekommen ist, und die Begleichung aller Schulden absehbar ist, kann auch eine Schuldenregulierung über das Betreibungsamt zum Ziel führen. Dies macht aber nur Sinn, wenn parallel dazu keine neuen Schulden (z.B. bei den laufenden Steuern) entstehen.

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