Startseite Blog Auch in der Schweiz ein Neustart für Überschuldete

Auch in der Schweiz ein Neustart für Überschuldete

Der Bundesrat verabschiedet die Vorlage für ein neues Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Wer überschuldet ist und keine Perspektive hat, jemals wieder aus den Schulden zu kommen, soll neu auch in der Schweiz ein Verfahren durchlaufen können, an dessen Ende eine Restschuldbefreiung steht. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) verabschiedet. Damit erhalten unzählige überschuldete Haushalte eine Perspektive. Das ist eine Chance für Gesellschaft und Wirtschaft.

Sozialpolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll

Die meisten überschuldeten Haushalte haben heute keine Möglichkeit aus der Schuldenspirale auszusteigen. Diese mangelnde Perspektive führt zu gesundheitlichen Problemen, familiärer und beruflicher Desintegration. Dies zeiht hohe Folgekosten für die Betroffenen aber auch für die Allgemeinheit nach sich. Mit der Revision des SchKG sollen diese Personen nun die Möglichkeit erhalten, nach einer dreijährigen Abschöpfungsphase einen Schuldenschnitt zu erhalten. Damit wird ihnen ein Neustart ermöglicht. Das lohnt sich auch für die Kantone, weil die Personen weniger Sozialkosten verursachen und wieder Steuern zahlen können, wie auch die Regulierungsfolgeabschätzung zeigt.

Breite Unterstützung von Kantonen, Verbänden und Parteien

Es erstaunt deshalb nicht, dass die Gesetzesrevision in der Vernehmlassung grosse Unterstützung von Kantonen, Verbänden und Parteien erhalten hat. Einzelne Kritikpunkte hat der Bundesrat in der nun verabschiedeten Botschaft aufgenommen. So wurde das Verfahren nochmals vereinfacht: Die Kantone können bei der Umsetzung auf bereits existierende Strukturen aufbauen. Dies gilt auch für die sozialarbeiterische Begleitung. Mit dieser kann sichergestellt werden, dass die Verfahren zu nachhaltigen Ergebnissen führen und die Überschuldeten den Neustart auch wirklich nutzen können.

Die Schuldenberatung Schweiz fordert das Parlament auf, die Gesetzesänderung nun rasch zu verabschieden, damit das neue Verfahren möglichst bald zur Anwendung kommen kann.

Medienmitteilung Schuldenberatung Schweiz

Gerne beraten wir Sie
Di - Do, 10.00 bis 12.30 Uhr