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Betreibungsverfahren – Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag

Die Betreibung ermöglicht es dem Gläubiger, eine Geldforderung mit Hilfe des Betreibungsamtes durchzusetzen. Während des Betreibungsverfahrens gilt es verschiedene Punkte zu beachten. Bei Erhalt des Zahlungsbefehls ist das richtige Verhalten von grosser Wichtigkeit.

Die Forderung ist auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen. Bei Bedarf, bzw. bei Unrechtmässigkeit müssen Sie innert der vorgeschriebenen Frist reagieren.

Nehmen Sie dafür den Zahlungsbefehl entgegen und lesen Sie diesen in Ruhe durch.

Nach der Prüfung sind folgende Varianten möglich:

  • Forderung ist vollumfänglich geschuldet: Kein Rechtsvorschlag erheben, abwarten oder bezahlen
  • Forderung ist nicht geschuldet: Rechtsvorschlag erheben, Zahlungsbefehl eingeschrieben an das Betreibungsamt retournieren
  • Forderung ist nur teilweise geschuldet: Teilrechtsvorschlag erheben, Zahlungsbefehl eingeschrieben an das Betreibungsamt retournieren

Wichtig: Sollte die Forderung nicht oder nur teilweise geschuldet sein, müssen Sie innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechts- bzw. Teilrechtsvorschlag erheben.

Wurde in der Vergangenheit der Konkurs über Sie eröffnet und die Forderung stammt aus dem Konkurs oder aus der Zeit davor, ist innert der gleichen Frist Rechtsvorschlag mit der Bemerkung «kein neues Vermögen seit Konkurs» zu erheben. Auch hier empfehlen wir, den Zahlungsbefehl mit dem entsprechenden Rechts- oder Teilrechtsvorschlag per Einschreiben an das Betreibungsamt zu senden und nicht nur das Doppel aufzubewahren, sondern auch das einzusendende Formular zu kopieren und aufzubewahren.

Weitere Hinweise und detaillierte Information finden Sie unter den aufgeschalteten Links auf unserer Homepage. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

Gerne beraten wir Sie
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