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Qualifizierte Schuldenberatung

Professionelle Schuldenberatung berät Ratsuchende indem sowohl die wirtschaftlichen als auch die rechtlichen, sozialen, psychischen und physischen Faktoren in der jeweiligen Situation miteinbezogen werden. Schuldenberatung soll zur Wiedererlangung der wirtschaftlichen sowie der psychosozialen Stabilität beitragen.

In der Praxis stellen sich Fragen nach dem Unterstützungsbedarf der Ver- und Überschuldeten, deren Handlungskompetenz, den Auswirkungen der Überschuldung auf die Lebensbereiche, aber insbesondere auch nach der Zielsetzung der Beratung.

Unsere Dienstleistungen und Angebote tragen dazu bei, Überschuldung zu stabilisieren, zu verstehen, zu beheben oder präventiv zu verhindern. Der Zugang zur Fachstelle ist niederschwellig. Unsere Dienstleistungen sollen wirkungsvoll und nachhaltig sein.

Grundsätze professioneller Schuldenberatung

Als Mitglied des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz verpflichten wir uns, nach den Richtlinien und Grundsätzen des Verbands zu arbeiten. Diese werden wie folgt definiert:

Die Mitglieder des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz

  • arbeiten nicht gewinnorientiert
  • verfügen über qualifiziertes Personal mit der entsprechenden fachlichen Ausbildung
  • gewährleisten eine qualifizierte Beratung und Begleitung
  • setzen sich für den Schutz des Existenzminimums der überschuldeten Person ein
  • berücksichtigen neben der finanziellen Lage der ratsuchenden Person die psychischen, sozialen, gesundheitlichen und rechtlichen Aspekte und versuchen die Ursache der Überschuldung zu mindern
  • klären die ratsuchende Person umfassend auf über die Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit der Überschuldung
  • unterstützen die überschuldete Person bei der Geltendmachung ihrer Rechte
  • erfassen die Gesamtheit der Schulden und halten sich an den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger
  • beschränken die Schuldenbereinigung auf drei Jahre
  • erstellen ein Sanierungsbudget basierend auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum unter Berücksichtigung zusätzlicher Auslagen und Rückstellungen, welche notwendig sind, um eine Neuverschuldung zu vermeiden

Gerne beraten wir Sie
Mo - Fr, 10.00 bis 12.30 Uhr