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Revision des Krankenverscherungsgesetzes Art. 64a

Die Bundespolitik revidiert aktuell den Artikel 64a des Krankenversicherungsgesetzes (Standesinitiative 16.312).
Schuldenberatung Schweiz fordert dabei die Abschaffung der schwarzen Listen und setzt sich für Verbesserungen ein:


Kinder sollen bei Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr für Prämienschulden, welche durch die Eltern verursacht wurden, haften.


Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass Minderjährige für die nichtbezahlten Prämien nicht länger belangt werden sollen.
Die Chancen stehen gut, dass National- und Ständerat im Jahr 2022 dieser Initiative zustimmen werden.

Fachleute der Schuldenberatung stellen seit Jahren mit Besorgnis fest, dass sich immer mehr junge Menschen bei Erreichen der Volljährigkeit und bei Eintritt ins Erwerbsleben mit Prämienausständen bei der Krankenkasse konfrontiert sehen.

Da die Krankenkasse gesetzlich als privilegierte Gläubigerin gilt und die Ausstände somit zu 100% zu bezahlen sind, sehen sich die professionellen Schuldenberater*innen jeweils vor grosse Herausforderungen im Hinblick auf Schuldensanierungen gestellt.

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