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Stand Revision SchKG

Die Revision des SchKG und das damit geplante neue Restschuldbefreiungsverfahren ist in Bearbeitung und wird dieses Jahr zu einem der wichtigsten Themen für die Schuldenberatungsstellen werden. In den vergangenen Monaten hat das Bundesamt für Justiz unter der Leitung von Sonja Maire in Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Im 2. Quartal 2022 soll die Vernehmlassung über den Vorentwurf eröffnet werden. Wir sind gespannt auf den Inhalt dieser Vorlage.

Die bevorstehende Gesetzesänderung könnte, je nach Ausgestaltung, eine erhebliche Veränderung für Schuldner*innen, und damit verbunden, für die Arbeit der Schuldenberatungsstellen bedeuten. Sollte die Restschuldbefreiung eingeführt werden, stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen.

  • Welche Schuldner*innen werden inskünftig von einer Restschuldbefreiung profitieren?
  • Wer wird die Schuldner*innen in diesem Verfahren begleiten?
  • Wie lange wird das Verfahren dauern?
  • Soll die Begleitung des Verfahrens durch professionelle Schuldenberatungsstellen erfolgen, oder soll die Aufgabe der Restschuldbefreiung von der öffentlichen Hand, bspw. den Betreibungsämtern übernommen werden?

Weiter stellt sich die Frage, welchen Einfluss die Gesetzesrevision auf bestehende Instrumente wie den Privatkonkurs, das gerichtliche Nachlassverfahren sowie auf bestehende Grundsätze der heutigen Schuldensanierungen (Sanierungszeit 3 Jahre, etc.) haben wird.

Personen in Sanierungs- und Konkursverfahren oder beim Weiterleben mit Schulden zu begleiten, ist eine fachlich sehr anspruchsvolle Aufgabe, die eine entsprechende Qualifikation der Beratungspersonen erfordert. Die professionellen Schuldenberatungsstellen verfügen über das umfassende Wissen, das für diese Aufgaben unabdingbar ist.

Die Fachstelle für Schuldenfragen BL plädiert dafür, dass auch nach der Revision die Aufgabe der Schuldenberatung und Schuldenregulierung bei den professionellen Schuldenberatungsstellen bleibt.

Gerne beraten wir Sie
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