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Steuererklärung 2022 (BL)

Für unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen läuft die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2022 bis am 31. März 2023. Eine Fristverlängerung bis zwei Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, wird seitens der Steuerverwaltung kostenlos und stillschweigend gewährt. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Steuerverwaltung einsehbar (Link).

Das Nichteinreichen der Steuererklärung hat nach letztmaliger Mahnung eine amtliche Einschätzung und eine Ordnungsbusse zur Folge. Zudem gilt die Staatssteuerveranlagung des Vor-Vorjahres als Berechnungsgrundlage für eine allfällige Prämienverbilligung der Krankenkasse. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der SVA einsehbar (Link).

Holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie Hilfe beim Einreichen der Steuererklärung benötigen. Oft können Personen im eigenen Umfeld unkompliziert weiterhelfen, aber auch einige Institutionen bieten Unterstützung an. Zum Beispiel können sich Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind an die Pro Senectute wenden. Teilweise bieten auch Banken für ihre Kundinnen und Kunden entsprechende Dienstleistungsangebote an. Aber auch ein Blick in das Gewerbeverzeichnis der eigenen Wohngemeinde kann bei der Suche nach einem entsprechenden Treuhandunternehmen helfen.

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