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Ungerechtfertigte Betreibung

In der Schweiz kann jeder jeden ohne Begründung betreiben. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die im Betreibungsbegehren geldend gemachte Forderung tatsächlich geschuldet ist.

Wenn Sie zu Unrecht betrieben worden sind, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Erheben Sie nach Erhalt des Zahlungsbefehls innert 10 Tagen Rechtsvorschlag
  • Stellen Sie an das zuständige Betreibungsamt ein Gesuch (frühestens 3 Monate nach Erhalt des Zahlungsbefehls), dass der betreffende Registereintrag nicht mehr erscheint. Die Gebühr dafür beträgt Fr. 40.–

https://forms.bl.ch/form/FMS-BL/SID_Zivilrechtsverwaltung_Antrag_Nichtgewaehrung_Einsichtsrechtes/de

Das Betreibungsamt setzt dem Gläubiger eine Frist von 20 Tagen, um den Nachweis zu erbringen, dass die Betreibung fortgesetzt wurde. Weist der Gläubiger innert Frist nicht nach, dass er die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Beseitigung des Rechtsvorschlages unternommen hat, erscheint die Betreibung nicht mehr im Betreibungsregisterauszug.

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen:

https://www.schuldeninfo.ch/news-reader/loeschungsgesuch.html

Gerne beraten wir Sie
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