Startseite Blog Nichterwerbstätigen-Beiträge an AHV, IV und EO

Nichterwerbstätigen-Beiträge an AHV, IV und EO

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) sind alle Teil der ersten Säule des Schweizer Rentensystems und dienen dazu, die finanzielle Sicherheit von Bürgern in verschiedenen Lebenssituationen zu gewährleisten. Viele Personen wissen jedoch nicht, dass auch Nichterwerbstätige die Möglichkeit haben, freiwillige Beiträge zu leisten. In diesem Blogbeitrag möchten wir genauer darauf eingehen, was Nichterwerbstätigen-Beiträge sind, wer davon profitiert und wie man davon Gebrauch machen kann.

Was sind Nichterwerbstätige Beiträge?

Nichterwerbstätige-Beiträge sind freiwillige Beiträge, die Personen leisten können, die keine regelmässigen Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen. Dazu gehören beispielsweise Studierende, Hausfrauen und -männer, Personen in Ausbildung etc. Durch diese Beiträge können sie ihre Rentenansprüche aufbauen oder erhöhen, um Beitragslücken in der ersten Säule zu schliessen.

Wann kann man nichterwerbstätige Beiträge einzahlen?

Grundsätzlich können Personen ab dem 20. Lebensjahr Nichterwerbstätigen-Beiträge zur AHV leisten. Dies ist besonders relevant für Studierende oder Personen in Ausbildung, die noch nicht oder nicht regelmässig erwerbstätig sind. Aber auch Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht erwerbstätig sind, haben die Möglichkeit, diese Beiträge zu leisten, um ihre Rentenlücke zu schliessen.

Welche Vorteile bringt es mit sich?

Die freiwilligen Beiträge bieten eine Reihe von Vorteilen für die Versicherten:

Rentenansprüche aufbauen oder erhöhen: Durch die Zahlung von nichterwerbstätigen Beiträgen können Personen ihre Rentenansprüche aufbauen oder erhöhen, selbst wenn sie nicht regelmässig erwerbstätig sind. Durch den Aufbau der ersten Säule, verbessern die Nichterwerbstätigen-Beiträge die Rentenleistungen einer Vielzahl von versicherten Risiken respektive Erwerbsausfällen. Beispielsweise bei Erreichen des Rentenalters, Eintreten von Invalidität, Militär- oder Zivildienst und Mutterschaftsurlaub usw. Soziale Absicherung: Nichterwerbstätigen Beiträge tragen dazu bei, soziale Ungleichheiten zu verringern und allen Bürgern die gleichen Chancen auf eine finanziell abgesicherte Zukunft zu bieten.

Wie kann man vorgehen?

Um Beiträge zu leisten, müssen interessierte Personen folgende Schritte befolgen:

Informieren: Informieren Sie sich über die Bedingungen und Möglichkeiten für Nichterwerbstätigen-Beiträge. Dies kann über die Webseite www.ahv-iv.ch oder bei der zuständigen Ausgleichskasse erfolgen.

Antrag stellen: Stellen Sie einen Antrag für Nichterwerbstätigenbeiträge. Dies kann in der Regel schriftlich bei der kantonalen Ausgleichskasse erfolgen.

Beiträge leisten: Nach Genehmigung des Antrags können die freiwilligen Beiträge geleistet werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den geltenden Tarifen.

Insgesamt bieten Nichterwerbstätigenbeiträge eine wichtige Möglichkeit, um die persönliche Vorsorge zu stärken und die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über diese Option zu informieren und gegebenenfalls davon Gebrauch zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Gerne beraten wir Sie
Mo - Fr, 10.00 bis 12.30 Uhr