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Sozialhilfe und Schuldenberatung

Die Frage der Zuständigkeit

Die kommunalen und regionalen Sozialdienste kümmern sich standardmässig nicht um die Schulden ihrer Klientinnen und Klienten. In vielen Fällen verweisen sie ihr Klientel an die Schuldenberatung. Dies macht in vielen Fällen jedoch keinen Sinn.

Die Schuldenberatung ist dann die richtige Anlaufstelle, wenn das Haushaltsbudget der Klientin, des Klienten grundsätzlich ins Gleichgewicht gebracht werden kann; d. h. wenn die Klientin, der Klient über Ressourcen verfügt, die ein Leben ohne Sozialhilfe erlauben.

Schuldenberatung: Sinnvoll bei der Ablösung von der Sozialhilfe

Es ist sinnvoll, die Schuldenberatung kurz vor Ablösung der Sozialhilfe und bei Aussicht auf die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu kontaktieren um eine allfällige Lohnpfändung und damit verbunden, eine Destabilisierung des Budgets zu verhindern.

Wann die Schuldenberatung Sozialhilfeklientel beraten sollte?

Wenn die Sozialhilfeabhängigkeit weiterläuft, macht die Triage an die Schuldenberatung in folgenden Fällen Sinn:

  • Die Klientin/der Klient hat eine Erbschaft gemacht; der Sozialdienst möchte, dass damit Schulden saniert werden
  • Die Klientin/der Klient muss sich gegen ungerechtfertigte Vorstösse von Gläubigern wehren; z. B. soll eine Auszahlung der Invalidenversicherung arrestiert werden
  • Die Klientin/der Klient wird von Kreditinstituten, Leasinggesellschaften, Kreditkartenunternehmen, Inkassofirmen mit unhaltbaren Forderungen vor Gericht gezogen

Gerne beraten wir Sie
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